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   Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86   

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https://dejure.org/1987,14480
Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86 (https://dejure.org/1987,14480)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.06.1987 - 82/86 (https://dejure.org/1987,14480)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 1987 - 82/86 (https://dejure.org/1987,14480)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Giancarlo Laborero und Francesca Sabato gegen Office de sécurité sociale d'outre-mer (OSSOM).

    Soziale Sicherheit - Verordnung Nr. 1408/71 - Begriff "Rechtsvorschriften"

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 28.06.1978 - 1/78

    Kenny

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    Deshalb hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 1/78 (Kennylnsurance Officer, Sig. 1978, 1489) festgestellt, daß der Grundsatz des Artikels 7 hinsichtlich der Arbeitnehmer in den Artikeln 48 bis 51 EWG- Vertrag konkretisiert wird (Randnr. 9 der Entscheidungsgründe).

    , verbietet 8 - Siehe das Urteil vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 1/78, Kenny/Insurance Officer, Slg. 1978, 1489, Randnrn.

    - Siehe das Urteil in der Rechtssache 1/78 (Fußn. 8), Randnr. 12 der Entscheidungsgründe).

  • EuGH, 10.03.1977 - 75/76

    Kaucic

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    Die vom OSSOM und von der belgischen Regierung angeführten Urteile vom 16. November 1976 in der Rechtsache 16/72 6 und vom 10. März 1977 in der Rechtssache 75/76 7stehen zu dieser Überlegung nicht in Widerspruch.

    Slg. 1977, 495.

  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 237/83 (Prodest/Caisse primaire d'assurance maladie de Paris, Sig. 1984, 3153) für Recht erkannt: "Die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft... sind dahin auszulegen, daß der Grundsatz der Nichtdiskriminierung im Fall eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der von einem Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats als Arbeitnehmer beschäftigt wird, auch während einer Zeit gilt, in der der Arbeitnehmer seine Tätigkeit für Rechnung dieses in der Gemeinschaft niedergelassenen Unternehmens vorübergehend außerhalb des Gebiets der Gemeinschaft ausübt, und daß bei der Anwendung der in dem Mitgliedstaat, in dem dieses Unternehmen niedergelassen ist, geltenden nationalen Vorschriften über die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft im allgemeinen Sozialversicherungssystem dieses Staates während der vorübergehenden Abordnung des Arbeitnehmers in ein Drittland jede Vorschrift, die die Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten diskriminiert, außer acht zu lassen ist." 42. Auf diese Weise hat der Gerichtshof auf den zur Entscheidung anstehenden Fall den Grundsatz übertragen, den er in seinem Urteil vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74 (Walrave/Union cycliste internationale, Slg. 1974, 1405) (dort ging es um.
  • EuGH, 12.07.1984 - 237/83

    Prodest / Caisse primaire d'assurance maladie de Paris

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 237/83 (Prodest/Caisse primaire d'assurance maladie de Paris, Sig. 1984, 3153) für Recht erkannt: "Die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft... sind dahin auszulegen, daß der Grundsatz der Nichtdiskriminierung im Fall eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der von einem Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats als Arbeitnehmer beschäftigt wird, auch während einer Zeit gilt, in der der Arbeitnehmer seine Tätigkeit für Rechnung dieses in der Gemeinschaft niedergelassenen Unternehmens vorübergehend außerhalb des Gebiets der Gemeinschaft ausübt, und daß bei der Anwendung der in dem Mitgliedstaat, in dem dieses Unternehmen niedergelassen ist, geltenden nationalen Vorschriften über die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft im allgemeinen Sozialversicherungssystem dieses Staates während der vorübergehenden Abordnung des Arbeitnehmers in ein Drittland jede Vorschrift, die die Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten diskriminiert, außer acht zu lassen ist." 42. Auf diese Weise hat der Gerichtshof auf den zur Entscheidung anstehenden Fall den Grundsatz übertragen, den er in seinem Urteil vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74 (Walrave/Union cycliste internationale, Slg. 1974, 1405) (dort ging es um.
  • EuGH, 16.11.1972 - 16/72

    Ortskrankenkasse Hamburg / Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    - Ortskrankenkasse Hamburg/Landcsvcrsichcrungsanstalc Schleswig-Holstein, Slg. 1972, 1141.7 - Kaucic/Institut national d'assurances maladie-invalidité.
  • EuGH, 22.06.1972 - 1/72

    Frilli / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    Zuerst möchte ich darauf hinweisen, daß die Vorschrift unter Buchstabe a Ziffer ii zweiter Gedankenstrich, die in der Frage des Tribunal du travail Brüssel ebenfalls an- 2 -*Siehe in diesem Zusammenhang die Urteile vom 22. Juni 1972 in der Rechtssache 1/72, Frilli/Belgischer Staat, Slg. 1972, 457, und vom 25. Oktober 1979 in der Rechtssache 159/78, Kommission/Italien, Slg. 1979, 3247.3 - Rechtssache 75/63, Slg. 1964, 379, 397.
  • EuGH, 27.01.1981 - 70/80

    Vigier

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    Siehe ebenfalls das Urteil vom 27. Januar 1981 in der Rechtssache 70/80, Vigier/Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Slg. 1981, 229.
  • EuGH, 25.10.1979 - 159/78

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    Zuerst möchte ich darauf hinweisen, daß die Vorschrift unter Buchstabe a Ziffer ii zweiter Gedankenstrich, die in der Frage des Tribunal du travail Brüssel ebenfalls an- 2 -*Siehe in diesem Zusammenhang die Urteile vom 22. Juni 1972 in der Rechtssache 1/72, Frilli/Belgischer Staat, Slg. 1972, 457, und vom 25. Oktober 1979 in der Rechtssache 159/78, Kommission/Italien, Slg. 1979, 3247.3 - Rechtssache 75/63, Slg. 1964, 379, 397.
  • EuGH, 29.11.1977 - 35/77

    Beerens

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    Alle diese Bestimmungen bilden eine Gesamtheit von "Rechtvorschriften" über nationale Maßnahmen zur Regelung eines 5 - Siehe das Urteil vom 29. November 1977 in der Rechtssache 35/77, Beerens/Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening, Slg. 1977, 2249.
  • EuGH, 11.07.1980 - 150/79

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86
    Rechtssache 86/76 (Bozzone/OSSOM, Sig. 1977, 687) und vom 11. Juli 1980 in der Rechtssache 150/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 2621) der Gesamtheit dieser Bestimmungen den Charakter von "Rechtsvorschriften" im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zuerkannt und daraus abgeleitet, daß diese Verordnung für Arbeitnehmer gilt, die diesem Versicherungsystem angehört haben.
  • EuGH, 08.04.1976 - 112/75

    Sécurité sociale Nancy / Hirardin

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